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Öffentliches Auftragswesen

 

Um was geht es beim Öffentlichen Auftragswesen?

Öffentliche Aufträge sind im Allgemeinen Verträge zwischen der Behörde und Leistungserbringern, die damit beauftragt sind, Lieferungen zu übernehmen, Dienstleistungen zu erbringen, Studien durchzuführen oder Bauleistungen auszuführen.
Überschreitet der für die Leistungen veranschlagte Betrag eine bestimmte Grenze, greift die Stadt auf öffentliche Aufträge zurück, deren Form im französischen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt ist.
Eine aus Mandatsträgern bestehende Kommission, welcher der Bürgermeister vorsteht, schreibt ein Projekt aus, auf das sich mehrere Unternehmen bewerben können und trifft nach einer Gegenüberstellung der Konkurrenten ihre Wahl.
Anschließend wird mit dem Unternehmen zwecks Erfüllung der Vertragspflichten ein Auftrag (der Vertrag) unterzeichnet.